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PL-Einsatz von Kapselgehörschutz |
Alle Gehörschützer mit Kapseln, die die beiden Ohrmuscheln umschließen, sind Kapselgehörschützer. Es sind drei Arten zu unterscheiden:
I: Passive Kapselgehörschützer,
II:Spezielle Kapselgehörschützer,
III: Kapselgehörschützer in Kombination mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen.
I. Passive Kapselgehörschützer
Passive Kapselgehörschützer haben keine elektronischen Zusatzeinrichtungen. Sie werden mit unterschiedlichen Bügelkonstruktionen − Kopfbügel, Nackenbügel, Universalbügel − als Verbindungselemente der Kapseln geliefert. Kapselgehörschützer mit Nacken− und Universalbügel sollen gegen Verrutschen zusätzlich mit einem Kopfband gesichert werden.
II. Spezielle Kapselgehörschützer
Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung.
Mit einer elektroakustischen Ausrüstung werden schwache Signale am Ohr verstärkt. Mit zunehmender Stärke der Signale und Geräusche nimmt dabei die Verstärkung ab. Der durch die Elektronik erzeugte Schallanteil wird dabei auf 85 dB(A) begrenzt. Der Kriteriumspegel gibt an, bis zu welchem äußeren Schalldruckpegel (Tages−Lärmexpositionspegel) der Gehörschützer eingesetzt werden darf, ohne den maximal zulässigen Expositionswert zu überschreiten. Bei höheren äußeren Schalldruckpegeln entstehen in Abhängigkeit von der passiven Dämmwirkung des Kapselgehörschützers Schalldruckpegel von über 85 dB(A) am Ohr.
Die Wahrnehmung von Sprache, von informationshaltigen Arbeitsgeräuschen und akustischen Signalen ist insbesondere bei Arbeitsabschnitten mit niedrigen Schalldruckpegeln bis etwa 82 dB(A) in der Regel besser als beim Tragen anderer Gehörschutzarten. Die Qualität der Übertragung hat entscheidenden Einfluss auf die Verständlichkeit von Sprache.
Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung
Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtung ermöglichen es, entweder drahtlos oder über Kabelverbindungen Informationen zu übertragen. Es gibt Systeme, die Informationen nur in eine Richtung übertragen können und andere, die auch eine wechselseitige Kommunikation zulassen.
Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation
Im Gehörschützer können Geräusche durch zeitlich versetzten (Anti−)Schall gemindert werden. Dieser setzt sich aus etwa gleichen Schalldruckpegeln und Frequenzen zusammen wie die auszulöschenden Geräusche. Die beste Wirkung zeigt diese Technik bei tiefen Frequenzen (bis ca. 500 Hz).
Kapselgehörschützer mit eingebautem Radio
Kapselgehörschützer werden auch mit eingebautem UKW−Radio angeboten. Um eine zusätzliche Gehörgefährdung durch laute Musik auszuschließen, wird der vom Radio am Ohr erzeugte Schalldruckpegel auf 82 dB(A) begrenzt.
III. Kapselgehörschützer in Kombination mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen
Kapselgehörschützer können mit Hilfe von Verbindungselementen an dafür vorgesehenen Industrieschutzhelmen befestigt werden. Diese Kombination gibt es als Einheit oder auch als Ausrüstungen zur Selbstmontage. Dabei dürfen nur geprüfte Kombinationen verwendet werden, um die Einhaltung der maximal zulässigen Expositionswerte sicherstellen zu können. Die geprüften Kombinationen sind in der Benutzerinformation aufgeführt.
Weitere persönliche Schutzausrüstungen, z.B. Gesichtsschutz, lassen sich mit Kapselgehörschützern kombinieren. Für derartige Kombinationen liegen zurzeit keine Prüfnormen vor.
Alle verwendeten Kapselgehörschützer müssen die Mindestschalldämmwerte der DIN EN 352−1 bzw. −3 erfüllen.
Tabelle 1 − Mindestschalldämmung
Frequenz in Hz |
125 |
250 |
500 |
1000 |
2000 |
4000 |
8000 |
(Mf − sf) in dB |
>5 |
8 |
10 |
12 |
12 |
12 |
12 |
Dies wird bei der Baumusterprüfung vor der Handelszulassung geprüft und vom Hersteller durch Konformitätserklärung und CE−Zeichen bestätigt. Verwendet man gekennzeichnete Produkte, kann man davon ausgehen, dass mindestens diese Schalldämmung erreicht wird. Bei der Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Zusatzeinrichtungen geprüft (insbesondere elektronische Funktionen, z.B. Kommunikationseinrichtungen).
Durch geeignete Auswahl von Gehörschutz muss sichergestellt werden, dass unter Einbeziehung der dämmenden Wirkung des Gehörschutzes der auf das Gehör des Beschäftigten einwirkende Lärm die maximal zulässigen Expositionswerte LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) nicht überschreitet. Geeignete Auswahlmethoden werden in der Präventionsleitlinie „Gehörschutzauswahl nach der Schalldämmung” beschrieben.
Bei der Auswahl von Gehörschutz müssen zusätzlich die PSA−Benutzungsverordnung und die DIN EN 458 bzw. die BGR 194 berücksichtigt werden. Das hat zur Folge, dass die Schalldämmung nicht nur die maximal zulässigen Expositionswerte der LärmVibrationsArbSchV einhalten muss, sondern auch andere Kriterien zu berücksichtigen sind. Daraus ergibt sich eine höhere Schalldämmung. Allerdings soll gleichzeitig eine zu hohe Schalldämmung vermieden werden, die zu Überprotektion führen kann. Die folgende Tabelle listet die verschiedenen am Ohr wirksamen Restschallpegel unter dem Gehörschutz auf.
Tabelle 2: Schema zur Berurteilung der Schutzwirkung
Am Ohr wirksamer Restschallpegel in dB(A) |
Am Ohr wirksamer Restspitzenschallpegel in dB(Cpeak) | |
>85 |
>137 |
nicht zulässig |
>80 |
>135 |
nicht empfehlenswert |
≤80 |
≤135 |
empfehlenswert |
<70 |
− |
(Verständigung und Isolationsgefühl prüfen) |
Bei der Auswahl ist die gegenüber den Laborwerten verringerte Schalldämmung in der Praxis zu berücksichtigen (siehe Präventionsleitlinie „Schalldämmung von Gehörschutz in der Praxis”).
Allgemein sollten Kapselgehörschützer eingesetzt werden, wenn
• |
wegen wiederholter kurzzeitiger Lärmexposition ein häufiges Auf− und Absetzen des Gehörschützers erforderlich ist, |
• |
Gehörschutzstöpsel wegen zu enger Gehörgänge nicht vertragen werden, |
• |
eine Neigung zu Gehörgangsentzündungen oder sonstigen lokalen Unverträglichkeit besteht. |
Kapselgehörschützer mit pegelabhängiger Schalldämmung (elektroakustischer Aus−rüstung) sind zu empfehlen, wenn
• |
impulshaltige Arbeitsgeräusche vorliegen, |
• |
intermittierender Lärm am Arbeitsplatz vorherrscht, |
• |
eine gute Erkennung von Sprache erforderlich ist, |
• |
die Erkennung von Sprache bei der Benutzung passiver Kapselgehörschützer auf Grund einer bestehenden Hörminderung erschwert ist. |
Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation sind für tieffrequenteGeräusche mit hohen Schallpegeln geeignet.
Kapselgehörschützer mit eingebautem Radio sind insbesondere für Arbeitsplätze mit monotoner Tätigkeit in Lärmbereichen geeignet. Durch ihren Einsatz kann hier die Motivation der Versicherten positiv beeinflusst werden. Bei der Auswahl eines solchen Gehörschützers muss die zusätzliche Geräuschquelle durch das Radio berücksichtigt werden. Deshalb muss der am Ohr wirksame Schalldruckpegel des Geräusches am Arbeitsplatz beim Tragen des Gehörschützers unter 82 dB(A) liegen.
• |
Die Ortung von Schallquellen wird erschwert. Somit ist der Einsatz von Kapselgehörschutz kritisch zu hinterfragen, wenn aus Sicherheitsgründen gutes Richtungshören erforderlich ist (z. B. nahende Gabelstapler gehört werden müssen). |
• |
Werden Brillen getragen, können diese die Wirkung von Kapselgehörschutz erheblich reduzieren. Außerdem führen sie zu Druckstellen. Die Bügel der verwendeten Brillen sollen deshalb möglichst flach sein. Auch sind dabei Kapselgehörschützer mit breiten und weichen Kissen zu bevorzugen. |
• |
Trägt man Ausrüstungen am Kopf (z. B. Schweißerschutzschirm), ist das Benutzen von Kapselgehörschutz nicht möglich. |
Bei der Auswahl von geeignetem Kapselgehörschutz sollen auch ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
• |
zu hohe Schalldämmung (Überprotektion, siehe BGR 194, BGI 5024) |
• |
• |
Gestaltung der Kapseln |
• |
Gestaltung der Bügel |
• |
lokales thermisches Wohlbefinden (Schwitzen an der Kapselauflagefläche) |
• |
Verdeckung von Sprache, Warnsignalen oder Betriebsgeräuschen |
(siehe dazu die Präventionsleitlinien „Warnsignalhören mit Gehörschutz” und „Sprachverständlichkeit mit Gehörschutz”.
Bei starkem Schwitzen können Kapselgehörschützer mit schweißabsorbierender Zwischenlage oder Gehörschutzstöpsel verwendet werden.
Kapselgehörschützer sind grundsätzlich zu empfehlen, wenn die Art der Tätigkeit (grobe Tätigkeiten mit Verschmutzung) die Benutzung von Gehörschutzstöpseln erschwert (z.B. Bauwesen) oder der Unternehmer unter Berücksichtigung der Vor− und Nachteile zu dem Ergebnis kommt, dass diese Gehörschutzart von den Versicherten als vorteilhaft empfunden wird und die Akzeptanz höher als bei Gehörschutzstöpseln ist.
Die Informationsbroschüren der Hersteller sind zu beachten. Sind Gehörschützer für das linke oder rechte Ohr unterschiedlich gestaltet, müssen sie seitenrichtig benutzt werden.
Damit die Schutzwirkung der Gehörschützer erreicht wird, ist Folgendes zu beachten: Die Position der Kapseln muss korrekt eingestellt werden und sie müssen mit dem Bügel in der vorgesehenen Position (Kopf, Nacken oder Helm) getragen werden.
Bei Kapselgehörschützern mit Nacken− oder Kinnbügel wird durch das Kopfband das Verrutschen der Kapseln nach unten verhindert.
Bei der Verwendung von Kapselgehörschutz kann es zur Verringerung der Schutzwirkung des Gehörschutzes insbesondere durch folgende Einflüsse kommen:
19. |
veraltete oder beschädigte Dichtungskissen |
20. |
21. |
Tragen von Ohrringen |
22. |
gleichzeitiges Tragen einer Brille oder Schutzbrille (insbesondere mit dicken Bügeln), verringerte Dämmung hauptsächlich im Bereich um (200−300 Hz) |
23. |
gleichzeitiges Benutzen von Atemschutzmasken |
24. |
Vertauschen der Kapseln rechts ⁄ links oder oben ⁄ unten bei spezifischer Konstruktion |
25. |
Tragen der Kopfbügel nicht über dem Kopf, sondern hinter dem Kopf oder unter dem Kinn |
26. |
Verwenden von Dichtungskissen, die durch Lagerung eingedrückt sind |
27. |
Verwenden eines ungeeigneten Arbeitsschutzhelmes bei Schutzhelm−Kapselgehörschutz−Kombination |
28. |
Alterung des Kopfbügels. |
Lagerung:
Für eine saubere Aufbewahrung der Gehörschützer, die nicht in Gebrauch sind, müssen entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten vorhanden sein. Dies sind z.B. Aufbewahrungsbeutel für Kapselgehörschützer. Während längerer Lagerungsdauer kann es zur Verhärtung der Dichtungskissen der Kapselgehörschützer kommen.
Gehörschützer müssen in geeigneter Umgebung aufbewahrt werden. Die Herstellerangaben zur richtigen Lagerung sind hierbei zu beachten. Neue Gehörschützer wie auch Austauschteile müssen in geeigneter Form jederzeit verfügbar sein.
Hygiene und Pflege:
Bei der Benutzung von Kapselgehörschutz können sich Verunreinigungen wie Staub an den Dichtungskissen anlagern. Deswegen sind diese Teile regelmäßig nach den Angaben des Herstellers zu reinigen. Durch häufiges Reinigen kann sich das Material verändern und dadurch die Schalldämmung reduziert werden. Die Benutzer müssen auch darauf hingewiesen werden, dass ein Arzt, z.B. der Betriebsarzt, aufgesucht werden muss, wenn sie Hautreizungen an den Auflagestellen der Dichtungskissen auf der Kopfhaut bemerken. In diesem Fall sollten kurzfristig schweißabsorbierende Zwischenlagen aus Baumwollgewebe verwendet werden.
An Hitzearbeitsplätzen sollten generell schweißabsorbierende Zwischenlagen eingesetzt werden.
Inspektion und Austausch:
Im Zweifelsfall sind die Gehörschützer hinsichtlich ihrer Gestalt mit einem unbenutz−ten Gehörschützer gleichen Typs zu vergleichen. Dichtungskissen von Kapselgehörschützern müssen nach den Anweisungen des Herstellers ausgetauscht werden. Insbesondere ist ein Austausch erforderlich, wenn sie ihre Form verändert haben, Anzeichen von Rissen bzw. Brüchen zeigen oder ihre Funktionsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist.
Alterung:
Alterung kann eine Minderung der Schalldämmung zur Folge haben. Insbesondere sind nach längerer Lagerung die Funktionsfähigkeit der Kissen und die Elastizität der Kopfbügel zu prüfen.
Es dürfen nur geprüfte Kapsel−Stöpsel−Kombinationen verwendet werden, da nur für diese Kombinationen Schalldämmwerte aus der Baumusterprüfung bekannt sind, die einen Vergleich mit den maximal zulässigen Expositionswerten zulassen.
Bei der Auswahl ist zu beachten, dass sich die Einzelschalldämmungen nicht einfach addieren, sondern die Schalldämmung in jedem Frequenzbereich nahe an der höheren Schalldämmung liegt.
− Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für persönliche Schutzausrüstung (89 ⁄ 686 ⁄ EWG) vom 21.12.1989
− Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm− und Vibrations−Arbeitsschutzverordnung–LärmVibrationsArbSchV) vom 6. März 2007
− Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicherSchutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA−Benutzungsverordnung − PSA−BV).
Berufsgenossenschaftliche Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit:
(Bezugsquelle: Der zuständige Unfallversicherungsträger oder Carl Heymanns Verlag KG
Luxemburger Straße 449, 50939 Köln
Im Internet: www.arbeitssicherheit.de )
− BG−Regel „Benutzung von Gehörschutz” (BGR 194)
− BG−Information „Gehörschutz−Informationen” (BGI 5024)
− BG−Information „Ärztliche Beratung zum Gehörschutz” (BGI 823)
− BG−Information „Gehörschutz−Kurzinformation für Personen mit Hörverlust” (BGI 686)
− BG−Information „Empfehlungen zur Benutzung von Gehörschützern durch Fahrzeugführer bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr” (BGI 673)
− BG−Information „Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen” (BGI 504)
Normen
(Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin)
DIN EN 352 Gehörschützer: Allgemeine Anforderungen
Teil 1: Kapselgehörschützer,
Teil 3: An Industrieschutzhelmen befestigte Kapselgehörschützer
Gehörschützer: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen
Teil 4: Pegelabhängig dämmende Kapselgehörschützer,
Teil 5: Kapselgehörschützer mit aktiver Geräuschkompensation
Teil 6: Kapselgehörschützer mit Kommunikationseinrichtungen
Teil 8: Audiokapselgehörschützer für Unterhaltungszwecke
DIN EN 458 Gehörschützer; Empfehlungen für Auswahl, Einsatz, Pflege und Instandhaltung.
Quelle: Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, www.dguv.de/fb-psa
Präventionsleitlinie "Einsatz von Kapselgehörschutz", Dezember 2009